# Das Testament.
Die kleine Wegleitung
1. Das Testament muss vom Erblasser von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und mit Unterschrift versehen werden. Ansonsten ist das Testament ungültig.
2. Es braucht einen Titel «Testament».
3. Alle erwähnten Personen sollten so aufgeführt werden:
Vorname, Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, von Heimatort, wohnhaft in Strasse 1, PLZ Ort.
4. Falls es bereits ältere Testamente gibt, sollten diese erwähnt oder besser der Klarheit halber aufgehoben und neu geschrieben werden.
5. Ort und Datum (auch von Hand geschrieben) plus Unterschrift dürfen nicht fehlen.
6. Die Pflichtteile der Erben müssen eingehalten werden (siehe Grafik).
7. Für die «Frei zur Verfügung» stehende Quote können bereits erwähnte Erben, andere Personen oder auch Stiftungen, NGOs oder Firmen eingesetzt werden. Hier potentielle Erben entdecken.
8. Ein Willensvollstrecker kann eingesetzt werden. Wir empfehlen hier die WILD DUBACH AG, Rechtsanwälte | Notariat oder die Treuhandfirma Auditrium AG.
9. Das Testament sollte zu Hause gut auffindbar aufbewahrt werden. Noch besser – man deponiert es bei einem Notar oder, gegen eine kleine Gebühr, bei der Gemeinde (CHF 30 bis 150).
10. Wer das Testament nicht von Hand schreiben will oder kann, muss dieses öffentlich beurkunden lassen. Zum Beispiel hier.
Der Pflichtteilsschutz der Eltern entfällt mit Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023 (vgl. Art. 470 Abs. 1 und Art. 471 nZGB).
Der Pflichtteilsanspruch beträgt sowohl für Nachkommen als auch für den Ehegatten/die Ehegattin bzw. den/die eingetragene/n Partner/-in die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 nZGB)
Erblasser ohne Ehegatten / eingetragenem Partner/-in und ohne Nachkommen, mit Geschwister (kein Pflichtteilsschutz der Geschwister)
Nach neuem Erbrecht 2023
100% Ihres Vermögens können Sie in Ihrem Testament verteilen.
Falls Sie kein Testament erstellen, werden nach Ihrem Ableben nächste Verwandte gesucht. Falls diese Suche erfolglos ist, geht Ihr Vermögen an den Staat.
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte finden Sie hier.
50% beträgt der Pflichtteil der Partner/-in
50% beträgt die freie Quote
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.
25% gehen zur Partnerin
25% bekommt das Kind
50% ist die freie Quote und können frei verteilt werden
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.
25% gehen zur Partnerin
12,5% bekommt jedes Kind (zusammen 25 %)
50% ist die freie Quote und können frei verteilt werden
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.
25% gehen zur Partnerin
8,33% bekommt jedes Kind (zusammen 25 %)
50% ist die freie Quote und können frei verteilt werden
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.
50% beträgt der Pflichtteil für das leibliche Kind
50% beträgt die freie Quote
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.
25% beträgt der Pflichtteil für jedes der beiden Kinder
50% beträgt die freie Quote
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.
16.66% beträgt der Pflichtteil für jedes der drei Kinder
50% beträgt die freie Quote
Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.