«Haben Sie gewusst,
dass in der Schweiz rund CHF 88 Milliarden
vererbt werden? Jährlich!»

Was ist eine Erbschaft?

# Die Erbschaft

Die Erbschaft

Nach dem Ableben einer Person hinterlässt diese ein Vermögen. Dieses gesamte Vermögen wird auch als Erbschaft bezeichnen (auch Nachlass genannt). Es kann aus Geld und auch materiellen Werten (Haus, Auto, Bilder, Briefmarkensammlung, ...) bestehen.

Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament kommt dem Erblasser jedoch die Möglichkeit zu, unter Wahrung der Pflichtteilsansprüche frei über seinen Nachlass zu verfügen. Dies beinhaltet u.a. auch die Möglichkeit, Organisationen, Projekte und Privatpersonen ausserhalb der eigenen Familie mit einem Legat zu berücksichtigen.

Falls Sie unterstützungswürdige Personen, Projekte und Institutionen suchen, finden Sie diese hier.

Alle Erben bilden zusammen die Erbengemeinschaft. Jeder Erbe hat Rechte und Pflichten. Als Erbe hat man Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten oder im Testament definierten Prozentsatz des Nachlasses. Der/die Ehepartner/-in bzw. der/die eingetragene Partner/-in sind pflichtteilsgeschützt. Ebenfalls pflichtteilsgeschützt sind die Nachkommen des Erblassers. Wie hoch die jeweiligen Pflichtteilsansprüche sind, ist abhängig von der konkreten Familienkonstellation im Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers (vgl. Pflichtteil-Grafik).

 

Wie sieht Ihr Pflichtteil aus?

Nach neuem Erbrecht 2023

Ohne Partner/-in ohne Kinder

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100% Ihres Vermögens können Sie in Ihrem Testament verteilen.
Falls Sie kein Testament erstellen, werden nach Ihrem Ableben nächste Verwandte gesucht. Falls diese Suche erfolglos ist, geht Ihr Vermögen an den Staat.

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte finden Sie hier.

Partner/-in ohne Kinder

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50% beträgt der Pflichtteil der Partner/-in
50% beträgt die freie Quote

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.

Partner/-in mit einem Kind

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25% gehen zur Partnerin
25% bekommt das Kind
50% ist die freie Quote und können frei verteilt werden

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.

Partner/-in mit zwei Kindern

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25% gehen zur Partnerin
12,5% bekommt jedes Kind (zusammen 25 %)
50% ist die freie Quote und können frei verteilt werden

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.

Partner/-in mit drei Kindern

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25% gehen zur Partnerin
8,33% bekommt jedes Kind (zusammen 25 %)
50% ist die freie Quote und können frei verteilt werden

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.

Ohne Partner/-in mit einem Kind

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50% beträgt der Pflichtteil für das leibliche Kind
50% beträgt die freie Quote

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.

Ohne Partner/-in mit zwei Kindern

Testament_Pflichtteil_ohne_Partnerin_2_Kinder.png

25% beträgt der Pflichtteil für jedes der beiden Kinder
50% beträgt die freie Quote

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.

Ohne Partner/-in mit drei Kindern

Testament_Pflichtteil_ohne_Partnerin_3_Kinder.png

16.66% beträgt der Pflichtteil für jedes der drei Kinder
50% beträgt die freie Quote

Unterstützungswürdige Personen und sinnvolle Projekte für die freie Quote finden Sie hier.