«Haben Sie gewusst,
dass in der Schweiz rund CHF 88 Milliarden
vererbt werden? Jährlich!»

Was ist eine Nutzniessung?

# Die Nutzniessung.

Die Nutzniessung

Der Nutzniesser hat das Recht, ein Haus oder eine Eigentumswohnung vollumfänglich zu benutzen, wobei er das Objekt aber nicht besitzt. Oft geht es um eine Nutzniessung auf Lebzeiten. Nach dem Ableben der Nutzniesser geht das Recht der Nutzung zum Eigentümer. Bei einer Nutzniessung kann es um Immobilien oder auch bewegliche Sachen gehen. Ein Nutzniesser darf eine Immobilie auch weitervermieten. Der Eigentümer kann des Nutzungsrecht an natürliche Personen oder an juristische Personen übertragen.

Wer zahlt was?
Der Nutzniesser bezahlt die Unterhaltskosten und auch den Hypothekarzins. Auch Versicherungsprämien, periodische Steuern und die Grundstücksgebühren sowie gewöhnliche Reparaturen gehen zu Lasten des Nutzniessers.

Steuern
Wer ein Erbe mit einer Nutzniessung belegt, vermindert den Wert des Erbteils und reduziert somit auch die Erbschaftssteuer.

Brauchen Sie Unterstützung?
Wer eine Nutzniessung mit einem Anwalt und Notar planen möchte, dem empfehlen wir Wild Dubach AG, Rechtsanwälte | Notariat.Für steuerliche Beratung hilft Ihnen gerne Andreas Aschwanden von Auditrium.