# Erben und Patchwork-Familie.
Nacherben
Speziell geeignet für Patchwork-Familien ist die Nacherbeneinsetzung. Mit der Nacherbeneinsetzung kann ein Erblasser festlegen, dass ein Erbe oder ein Vermächtnisnehmer nach dem Tod eines anderen Erben, die Erbschaft antritt. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder hat. So kann die verfügbare Quote des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten als Vorerben zugeteilt werden, während die nicht gemeinsamen Kinder als Nacherben eingesetzt werden. So wird sichergestellt, dass der Ehegatte finanziell abgesichert ist, der Nachlass aber dennoch in der Familie bleibt.
Um in derart komplexen Konstellationen den individuellen Verhältnissen optimal Rechnung tragen zu können, ist eine persönliche Beratung durch eine ausgewiesene Fachperson zumeist unumgänglich. Wir empfehlen daher den Beizug von Wild Dubach AG, Rechtsanwälte | Notariat.
Steuerthema
In einigen Kantonen gelten für Stiefkinder, in Bezug auf die Erbschaftssteuer, andere Regeln als für leibliche Kinder. Aus diesem Grund empfehlen wir in diesem Fall einen Erbvertrag. In einem Erbvertrag kann festgehalten werden, dass Erbschaftssteuern der Kinder vorab aus dem Nachlass bezahlt werden. So ist sichergestellt, dass alle Kinder, egal ob Stiefkinder oder leibliche Kinder, gleich viel erben. Der Vertrag muss von allen Beteiligten unterzeichnet und notariell beurkundet werden.
Wenn Sie bereits frühzeitig klären, welchen Personen Ihr Nachlass zugutekommen soll, können Sie Massnahmen treffen, um den Steueraufwand zu verringern. Es empfiehlt sich Expertinnen und Experten beizuziehen, um eine faire Lösung für die ganze Familie zu finden. Bei Steuerfragen im Erbrecht unterstützt Sie Auditrium Treuhand.