# Die Erbschaftssteuer.
Die meisten Kantone verlangen eine Erbschaftssteuer. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto kleiner fällt die Erbschaftssteuer aus. So sind die Ehefrau, der Ehemann oder eingetragene Partner sowie die leiblichen Kinder von der Erbschaftssteuer häufig befreit.
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