Kurz erklärt: Mit einem Testament legen Sie im Rahmen des Schweizer Erbrechts fest, wer Ihren Nachlass oder bestimmte Vermögenswerte erhalten soll. Eine klare Verfügung kann Missverständnisse reduzieren und Ihren persönlichen Willen dokumentieren.
Tipp: Kostenlose Testament-Beispiele zur Orientierung finden Sie auf WunschErbe. Die verbindliche Fassung muss die gesetzlichen Formvorschriften erfüllen; bei komplexen Verhältnissen empfiehlt sich eine fachkundige Prüfung.
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge gemäss Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Wer in welcher Quote erbt, hängt von der konkreten Familien- und Partnerschaftssituation ab.
Das kann sinnvoll sein – aber oft entspricht es nicht dem persönlichen Willen.
Mit einem Testament können Sie innerhalb der gesetzlichen Schranken individuell festlegen:
Wer genau erbt (und wer nicht)
Welche Werte Sie weitergeben möchten
Wie Sie Dritten, Freundinnen, Freunden oder Organisationen etwas hinterlassen
Beispiel: Wer eine Lebenspartnerin, einen Lebenspartner oder eine Organisation ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge begünstigen möchte, kann dies im Rahmen der verfügbaren Quote in einem Testament festhalten. Welche Quote verfügbar ist, hängt von den vorhandenen pflichtteilsgeschützten Personen ab.
Die Schweiz kennt drei Arten von Testamenten (Art. 498 ff. ZGB):
Eigenhändiges Testament
– vollständig handgeschrieben (nicht digital oder gedruckt)
– mit Datum und Unterschrift versehen
– klar und eindeutig formuliert
Öffentliches Testament
– wird vor einer Urkundsperson (z. B. einer Notarin oder einem Notar) und zwei Zeugen errichtet
– empfehlenswert bei komplexen Vermögensverhältnissen
Nottestament
– in aussergewöhnlichen Situationen (z. B. Lebensgefahr)
– mündlich vor zwei Zeugen
– verliert 14 Tage, nachdem wieder eine andere Testamentsform möglich ist, seine Gültigkeit (Art. 508 ZGB)
Auf WunschErbe finden Sie Beispiele für eigenhändige Testamente. Sie dienen als Orientierung; die endgültige Verfügung muss von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben werden.
Ein gutes Testament beantwortet vier zentrale Fragen:
Wer soll Erbin oder Erbe werden?
Welche Vermögenswerte oder Anteile sollen übergehen?
Gibt es Vermächtnisse oder Auflagen?
Wer soll den Nachlass abwickeln (Testamentsvollstreckung)?
Beispiel:
„Ich setze meine Tochter Lara zu meiner Alleinerbin ein. Meinem Bruder Peter vermache ich meine Oldtimer-Sammlung. Ich wünsche, dass meine Testamentsvollstreckerin Claudia Meier den Nachlass verwaltet.“
Das Schweizer Erbrecht schützt gewisse Angehörige. Sie haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil nach Art. 471 ZGB – also auf einen geschützten Anteil am Nachlass.
Seit der Erbrechtsrevision 2023 gilt:
Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Nachkommen sind pflichtteilsgeschützt
Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt 50 % ihres gesetzlichen Erbteils
Eltern haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr
Damit steht Ihnen heute deutlich mehr Gestaltungsspielraum offen.
Damit Ihr letzter Wille wirklich umgesetzt wird:
✅ Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand
✅ Vergessen Sie Datum und Unterschrift nicht
✅ Formulieren Sie klar und eindeutig
✅ Bewahren Sie es sicher und auffindbar auf; je nach Kanton ist eine Hinterlegung bei einer zuständigen Stelle oder einer Urkundsperson möglich
Ein älteres Testament gilt nur, wenn es nicht widerrufen oder ersetzt wurde. Schreiben Sie bei neuen Versionen daher deutlich:
„Dieses Testament ersetzt alle früheren.“
Bewahren Sie Ihr Testament so auf, dass es geschützt ist und nach Ihrem Tod gefunden werden kann. Je nach Kanton ist auch eine Hinterlegung bei einer zuständigen Stelle oder einer Urkundsperson möglich.
Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Klären Sie die kantonal zuständige Stelle und allfällige Gebühren direkt vor Ort.
Bewahren Sie Änderungen und Widerrufe ebenso sorgfältig auf.
Ein Testament ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist auch eine Botschaft Ihrer Werte.
Wer möchte, kann mit einem Teil des Nachlasses eine Person oder Organisation begünstigen.
Tipp:
Auf WunschErbe.ch können Sie gezielt Personen oder Organisationen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. Bezeichnen Sie die begünstigte Person oder Organisation und die Zuwendung im Testament eindeutig.
Beispiel: Ein bestimmter Geldbetrag oder Gegenstand kann als Vermächtnis einer eindeutig bezeichneten Person oder Organisation zugewendet werden. Pflichtteile und die verfügbare Quote bleiben dabei zu beachten.
Ein eigenhändiges Testament kann ohne Notariat errichtet werden. Formvorschriften, Pflichtteile und komplexe Familienverhältnisse erfordern dennoch besondere Sorgfalt.
Halten Sie sich an die Formvorschriften des Schweizer Zivilgesetzbuchs (ZGB), nutzen Sie Vorlagen nur als Orientierung und lassen Sie unklare oder komplexe Verfügungen fachkundig prüfen.
So dokumentieren Sie Ihren letzten Willen nachvollziehbar.
Inhalt geprüft am 23. Juli 2026. Diese Übersicht vermittelt allgemeine Informationen zum Schweizer Erbrecht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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