Kurz erklärt: Eine Testament-Vorlage hilft Ihnen, die wichtigsten Angaben für Ihren letzten Willen zu ordnen. Für ein eigenhändiges Testament dient sie als Orientierung: Die endgültige Fassung müssen Sie vollständig von Hand schreiben, datieren und unterschreiben.
Wichtig: Ein ausgedrucktes Muster, das nur unterschrieben wird, erfüllt die Form des eigenhändigen Testaments nicht. Die Vorlage ersetzt auch keine Prüfung Ihrer persönlichen Situation.
Die kostenlosen Muster zeigen eine mögliche Gliederung und enthalten Randbemerkungen zu typischen Angaben. Sie können Formulierungen an Ihre tatsächliche Situation anpassen. Ob eine Verfügung rechtlich wirksam ist, hängt jedoch von der korrekten Form, einem eindeutigen Inhalt und Ihrer konkreten Familien- und Vermögenssituation ab.

Beispiel einer Testament-Vorlage. Die endgültige eigenhändige Fassung muss vollständig von Hand geschrieben werden.
Bei komplexen Familienverhältnissen, Patchworkfamilien, Unternehmen, Immobilien, grösseren Vermächtnissen oder Unsicherheit zu Pflichtteilen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder ein Notariat. Auf Wunsch unterstützt Sie auch Rechtsanwalt und Notar Lars Dubach.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Leitfaden zum Testament in der Schweiz.
Bewahren Sie das Original geschützt und so auf, dass es nach Ihrem Tod gefunden werden kann. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Je nach Kanton ist eine Hinterlegung bei einer zuständigen Stelle oder einem Notariat möglich; Zuständigkeit und Gebühren sollten Sie direkt vor Ort klären.
Wenn Sie Ihr Testament ersetzen oder widerrufen, sorgen Sie dafür, dass keine widersprüchlichen Fassungen bestehen. Datieren und unterschreiben Sie die neue eigenhändige Fassung und lassen Sie Unklarheiten fachkundig prüfen.
Nicht für ein eigenhändiges Testament. Nach Art. 505 ZGB muss es vollständig von Hand geschrieben sowie datiert und unterschrieben sein.
Pflichtteilsgeschützt sind insbesondere Nachkommen sowie Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Massgeblich sind Art. 471 ZGB und Ihre konkrete Familiensituation. Eine verständliche Übersicht bietet auch ch.ch.
Nein. Eine Vorlage ist eine Orientierung und muss zu Ihrem tatsächlichen Willen passen. Namen, Zuwendungen und Anteile sollten eindeutig sein; bei widersprüchlichen oder komplexen Regelungen ist eine fachkundige Prüfung sinnvoll.
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Inhalt geprüft am 23. Juli 2026. Diese Übersicht vermittelt allgemeine Informationen zum Schweizer Erbrecht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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