Eine Schenkung passiert immer zu Lebzeiten des Schenkenden. Dieser überlässt dem Beschenkten (einer Person oder einer Institution) Geld oder etwas Materielles (Briefmarkensammlung, Haus, Bilder, etc.). Beschenkt können Erbberechtigte werden oder auch aussenstehende Personen, Projekte, Stiftungen, etc. die Sie zum Beispiel hier finden.
Der Beschenkte muss die Schenkung je nach Kanton innert 30 Tagen dem Steueramt melden und auf der Steuererklärung aufführen. Je nach Kanton fallen unterschiedlich hohe Schenkungssteuern an. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto geringer fällt die steuerliche Belastung aus.
Lebzeitige Zuwendungen können unter Umständen erbrechtlich relevant werden. Sofern man sich für einen öffentlich zu beurkundenden Erbvertrag entscheidet, empfiehlt es sich daher, die zu Lebzeiten erfolgten Schenkungen darin ebenfalls zu erwähnen. Ferner ist davon abzusehen, nachträglich weitere Schenkungen vorzunehmen, da diese womöglich angefochten werden könnten.
Schenkungsvertrag
Es empfiehlt sich, bei einer Schenkung einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen, hilft Ihnen unser die Wild Dubach AG, Rechtsanwälte | Notariat gerne.
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Ein biologisch geführter Hof sucht neue Hände: Wir wollen die ausserfamiliäre Übernahme realisieren, die Mutterkuh-Herde erhalten und den Bio-Betrieb ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig weiterentwickeln.
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