Eine Schenkung passiert immer zu Lebzeiten des Schenkenden. Dieser überlässt dem Beschenkten (einer Person oder einer Institution) Geld oder etwas Materielles (Briefmarkensammlung, Haus, Bilder, etc.). Beschenkt können Erbberechtigte werden oder auch aussenstehende Personen, Projekte, Stiftungen, etc. die Sie zum Beispiel hier finden.
Der Beschenkte muss die Schenkung je nach Kanton innert 30 Tagen dem Steueramt melden und auf der Steuererklärung aufführen. Je nach Kanton fallen unterschiedlich hohe Schenkungssteuern an. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto geringer fällt die steuerliche Belastung aus.
Lebzeitige Zuwendungen können unter Umständen erbrechtlich relevant werden. Sofern man sich für einen öffentlich zu beurkundenden Erbvertrag entscheidet, empfiehlt es sich daher, die zu Lebzeiten erfolgten Schenkungen darin ebenfalls zu erwähnen. Ferner ist davon abzusehen, nachträglich weitere Schenkungen vorzunehmen, da diese womöglich angefochten werden könnten.
Schenkungsvertrag
Es empfiehlt sich, bei einer Schenkung einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen, hilft Ihnen unser die Wild Dubach AG, Rechtsanwälte | Notariat gerne.
Wir setzen uns leidenschaftlich dafür ein, unser Ziel in der Kunst zu verwirklichen und einen magischen Ort zu schaffen, an dem sich Künstler, Nachwuchstalente und Kinder geborgen fühlen.
Ich bin 36 Jahre alt. Mit 21 traf mich ein schwerer Schicksalsschlag, der mich in eine tiefe Depression führte. Lange Zeit fehlte mir der Antrieb, mein Leben in die Hand zu nehmen. Ich existierte – aber ich lebte nicht wirklich.
Als selfmade Unternehmer aus Berlin habe ich mir trotz schwieriger Umstände eine Zukunft aufgebaut. Gemeinsam mit meiner Frau träume ich von einer eigenen Familie und engagiere mich für Bildung, Nachhaltigkeit und Tierschutz.
Ich habe immer funktioniert – für meine Kinder, für den Alltag, für das Leben. Doch jetzt geht es nicht mehr.
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