Was ist ein Legat?

Legat und Vermächtnis

Bei einem Legat (Vermächtnis) wird der Legatnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft. Er hat aber das Recht auf einen Geldanteil (z. B. CHF 20’000) oder eine bestimmte Sache (Briefmarkensammlung, ein Gemälde, einen Oldtimer, etc.) Der Begünstigte hat, nach dem Tod des Erblassers, gegenüber der Erbengemeinschaft einen Herausgabeanspruch seiner im Testament erwähnten Dinge. Bei einem Vermächtnis werden keine Schulden übertragen.

 

Ein Beispiel:
Ausgangslage: Ein verheirateter Familienvater stirbt und hinterlässt seine Frau und zwei Kinder.
Seine Frau erbt 50% und seine beiden Kinder je 25%.
Vorgängig werden zwei Legate von diesem Erbe herausgegeben: Er wünschte sich, dass Kinder in der Schweiz mehr Unterstützung bekommen. Darum vermacht er nach seinem Ableben CHF 20’000 der Stistung X als Legat.

 

Zudem besitzt er einen Oldtimer. Doch seine Frau und beide Kinder können nichts mit Autos anfangen. Darum hat er auf WunschErbe Daniel gefunden, der Oldtimer repariert, pflegt und sammelt. Er erwähnte in seinem Testament, dass Daniel nach seinem Tod seinen Oldtimer als Legat, respektive Vermächtnis bekommt. Die beiden Legate werden vom Erbe in Abzug gebracht, bevor das Erbe aufgeteilt wird.

 

​​​​​​​Es ist zu beachten, dass solche Legate die Pflichtteilsansprüche nicht verletzen dürfen, da andernfalls den Pflichtteilsberechtigten Erben die Möglichkeit zukommt, diese Legate anzufechten.



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