Wie der Name sagt, darf ein Wohnrechtsberechtigter eine Immobilie bewohnen, in der Regel auf Lebzeiten. Sobald der Wohnrechtsberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausübt, erlischt dieses. Diese darf nicht weitervermietet werden (dies ist beim Nutzungsrecht möglich). Der Berechtigte darf die Immobilie weder verkaufen noch umgestalten.
Wer zahlt was?
Der Berechtigte bezahlt beim Wohnrecht nur die gewöhnlichen Unterhaltskosten. Alles andere geht zu Lasten des Eigentümers. Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden.
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