Wie der Name sagt, darf ein Wohnrechtsberechtigter eine Immobilie bewohnen, in der Regel auf Lebzeiten. Sobald der Wohnrechtsberechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausübt, erlischt dieses. Diese darf nicht weitervermietet werden (dies ist beim Nutzungsrecht möglich). Der Berechtigte darf die Immobilie weder verkaufen noch umgestalten.
Wer zahlt was?
Der Berechtigte bezahlt beim Wohnrecht nur die gewöhnlichen Unterhaltskosten. Alles andere geht zu Lasten des Eigentümers. Der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden.
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Wer eine Nutzniessung mit einem Anwalt und Notar planen möchte, dem empfehlen wir Wild Dubach AG, Rechtsanwälte | Notariat. Für steuerliche Beratung hilft Ihnen gerne Andreas Aschwanden von Auditrium.
Wir suchen Menschen, die Freude daran haben, unser Projekt der Zuversicht mitzutragen. Unsere Landwirtschaft soll auf eine breite, sinnvolle Basis gestellt werden. Ausbildungen, Orte der Begegnung und Lernräume sollen dafür geschaffen werden.
Mein grosser Wunsch ist es, eine Ausbildung als Privatdetektivin zu machen. Ich habe erkannt, was meine Berufung ist – und was ich unbedingt machen möchte.
100 % Mama der zwei wundervollsten Jungs (16 und 12), 100 % arbeitstätig. Von null auf dem langen Weg zurück, nachdem ich Opfer von Cyberkriminalität wurde.
Ich lebe mit meinen Söhnen und Tieren ein herzliches, bodenständiges Leben. Für Vertrauen nehme ich mir Zeit. Ein Lebenswerk trage ich mit Dankbarkeit und Verantwortung weiter – Schritt für Schritt, mit Herz.
Ich war immer für andere da – mit Zeit, Geld, Herz. Doch Gutmütigkeit brachte mir nur Rückschläge. Nach Jahren voller Pech und Enttäuschungen wünsche ich mir nur einmal im Leben einen Lichtblick und echte Unterstützung für mich selbst.
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