Ein Testament zu verfassen, ist kein düsteres Thema – im Gegenteil. Es ist ein Akt der Fürsorge und Selbstbestimmung. Wer seinen letzten Willen klar festhält, sorgt dafür, dass im Ernstfall kein Streit entsteht und das eigene Vermögen so verteilt wird, wie man es wirklich möchte.
Tipp
Viele geeignete, rechtssichere Testament-Vorlagen finden Sie übrigens direkt auf WunschErbe.ch – und dort können Sie auch etwas Gutes tun, indem Sie in Ihrem Testament jemanden über WunschErbe unterstützen.
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäss Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Das bedeutet: Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen teilen sich den Nachlass nach festgelegten Quoten.
Das kann sinnvoll sein – aber oft entspricht es nicht dem persönlichen Willen.
Ein Testament ist daher die einzige Möglichkeit, individuell festzulegen:
Wer genau erbt (und wer nicht)
Welche Werte du weitergeben möchtest
Wie du Dritten, Freund:innen oder Organisationen etwas hinterlässt
Beispiel:
Frau Meier (68) hat keine Kinder. Nach Gesetz würden ihre Geschwister erben. Sie möchte jedoch, dass ihr Lebenspartner und ein Kinderhilfswerk je die Hälfte erhalten. Das kann sie nur durch ein Testament regeln.
Die Schweiz kennt drei Arten von Testamenten (Art. 498 ff. ZGB):
Eigenhändiges Testament
– vollständig handgeschrieben (nicht digital oder gedruckt)
– mit Datum und Unterschrift versehen
– klar und eindeutig formuliert
Öffentliches Testament
– wird vor einer Urkundsperson (z. B. einer Notarin oder einem Notar) und zwei Zeugen errichtet
– empfehlenswert bei komplexen Vermögensverhältnissen
Nottestament
– in aussergewöhnlichen Situationen (z. B. Lebensgefahr)
– mündlich vor zwei Zeugen
– gilt nur befristet und sollte später ersetzt werden
💡 Auf WunschErbe.ch finden Sie passende Vorlagen für eigenhändige Testamente und klare Beispiele für Formulierungen.
Ein gutes Testament beantwortet vier zentrale Fragen:
Wer soll Erbin oder Erbe werden?
Welche Vermögenswerte oder Anteile sollen übergehen?
Gibt es Vermächtnisse oder Auflagen?
Wer soll den Nachlass abwickeln (Testamentsvollstreckung)?
Beispiel:
„Ich setze meine Tochter Lara zu meiner Alleinerbin ein. Meinem Bruder Peter vermache ich meine Oldtimer-Sammlung. Ich wünsche, dass meine Testamentsvollstreckerin Claudia Meier den Nachlass verwaltet.“
Das Schweizer Erbrecht schützt gewisse Angehörige. Sie haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil – also auf einen minimalen Anteil am Nachlass.
Seit der Erbrechtsrevision 2023 gilt:
Ehepartner und Kinder sind pflichtteilsgeschützt
Der Pflichtteil der Kinder beträgt 50 % ihres gesetzlichen Erbteils
Eltern haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr
Damit steht Ihnen heute deutlich mehr Gestaltungsspielraum offen.
Damit Ihr letzter Wille wirklich umgesetzt wird:
✅ Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand
✅ Vergessen Sie Datum und Unterschrift nicht
✅ Formulieren Sie klar und eindeutig
✅ Bewahren Sie es sicher auf (z. B. bei der Gemeinde, Notarin oder im Bankschliessfach)
Ein älteres Testament gilt nur, wenn es nicht widerrufen oder ersetzt wurde. Schreiben Sie bei neuen Versionen daher deutlich:
„Dieses Testament ersetzt alle früheren.“
Die sicherste Variante ist die amtliche Hinterlegung.
Viele Gemeinden und Notariate bieten entsprechende Dienste an
Das Testament wird im Zentralen Testamentenregister (ZTR) vermerkt
So ist gewährleistet, dass es im Todesfall auch gefunden wird
💡 Auf WunschErbe.ch erfahren Sie, wie Sie Ihr Testament registrieren können, und finden dort Vorlagen mit empfohlenem Hinterlegungshinweis.
Ein Testament ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist auch eine Botschaft Ihrer Werte.
Immer mehr Menschen entscheiden sich, mit einem Teil ihres Nachlasses etwas Sinnvolles zu bewirken.
Tipp:
Auf WunschErbe.ch können Sie gezielt Personen oder Organisationen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. Selbst ein kleiner Anteil kann Grosses bewegen.
Beispiel:
Herr Schneider (55) hat keine Kinder. Er hat verfügt, dass 10 % seines Nachlasses über WunschErbe an ein Tierheim in Bern gehen. Der Rest geht an seine Nichte und seinen Bruder.
Ein Testament zu verfassen erfordert keine juristische Ausbildung – nur Klarheit, Weitsicht und etwas Zeit.
Halten Sie sich an die Formvorschriften des Schweizer Zivilgesetzbuchs (ZGB), nutzen Sie geprüfte Vorlagen von WunschErbe.ch und überlegen Sie, ob Sie mit Ihrem Erbe Freude, Hilfe oder Zukunft schenken möchten.
So wird Ihr letzter Wille zu einem Vermächtnis mit Wirkung. 🌿
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